Bequem zu zweit durch die City
Mit dem modernen und bequemen Zweisitzer bist du überall flexibel unterwegs. Der 3-Rad-Elektroroller verfügt über eine EU-Straßenzulassung und ist somit auf öffentlichen Straßen zugelassen. Mit dem leistungsstarken 1.500-Watt-Elektromotor und einer Betriebsspannung von 60 Volt erreicht der E-Roller schnell die maximale Geschwindigkeit von 25 km/h. Die Geschwindigkeit lässt sich mit einem Schalter in drei Stufen begrenzen: Je nach Verkehrssituation kannst du zwischen 10, 15 oder 25 km/h wählen. Der enthaltene 60-V-32,5-Ah-Lithium-Akku lässt sich sowohl im Fahrzeug (intern) als auch extern aufladen. Mit einer Akkuladung legt der Scooter je nach Fahrweise eine Distanz von bis zu 70 km zurück. Die Federungen vorne und hinten sorgen dabei für eine angenehme Fahrt.
Rechtliche Bestimmungen & Hinweise
1. Kennzeichen: Der Maximus MX3-25 E-Trike Elektromobil 25 km/h ist versicherungs- und kennzeichenpflichtig. Eine EU-Betriebserlaubnis (ECC) liegt dem Roller bei. Mit diesem Dokument kannst du bei der Versicherung deiner Wahl ein Kennzeichen beziehen. Die Betriebserlaubnis ist in englischer Sprache verfasst, da diese die Amtssprache in der EU ist.
2. Führerschein: Zum Betrieb wird ein Berechtigungsschein für das Führen von Mofas benötigt. Mindestalter 15 Jahre. Inhaber der Führerscheinklassen A, B und T benötigen keinen Berechtigungsschein. Personen die vor dem 01.04.1965 geboren sind, benötigen keinen Berechtigungsschein oder Führerschein.
3. Helmpflicht: Bei angelegtem Sicherungsgurt besteht keine Helmpflicht. Wenn der Maximus MX3-25 E-Trike Elektromobil 25 km/h ohne angelegten Gurt gefahren wird, besteht Helmpflicht.
4. Anzahl der Mitfahrer: Der Maximus MX3-25 E-Trike Elektromobil 25 km/h ist für den Betrieb mit zwei Personen zugelassen.
5. Verleihung des Rollers: Solltest du deinen Roller Dritten zur Verfügung stellen, überprüfe bitte, ob ein Führerschein (siehe Punkt 2) vorliegt und weise die betreffende Person in die Bedienung des Maximus MX3-25 E-Trike Elektromobil 25 km/h ein.
6. Geh- und Radwege: Die Benutzung von öffentlichen Geh- und Radwegen (innerorts) ist nicht erlaubt. Innerorts dürfen Radwege befahren werden, die mit einem Mofa im Verkehrsschild gekennzeichnet sind. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Radwege genutzt werden.
7. Aufbauzustand bei Auslieferung: Der Artikel wird zu ca. 95 % vormontiert geliefert.