Bevor du ein Altgerät verschrottest bzw. entsorgst, überlege bitte, ob es jemand weiterverwenden kann. Das hilft Mensch und Natur.
Alle Altgeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 cm (sogenannte „Kleingeräte“) kannst du in haushaltsüblichen Mengen (max. 3 Geräte einer Gerätekategorie, bspw. 3 elektrische Wecker) einfach zu einer Rücknahme-Stelle unseres Partners take-e-way GmbH in deiner Nähe bringen. Dies ist natürlich auch möglich, wenn du kein neues Gerät bei uns gekauft hast.
Ein Altgerät, bei dem eine Kantenlänge nicht größer als 50 cm ist, nehmen wir zurück, wenn du bei uns ein Elektrogerät der gleichen Gerätekategorie kaufst. Auch hier stehen dir die Rücknahme-Stellen unseres Partners take-e-way in deiner Nähe zur Verfügung.
Wenn du bei uns ein Elektrogerät aus den Gerätekategorien „Wärmeüberträger“, „Monitore“ oder „Großgeräte“ kaufst, nehmen wir im Zuge der Auslieferung eines neuen Elektrogerätes, ein Altgerät aus der gleichen Gerätekategorie kostenlos zurück. Eine genauere Erklärung der verschiedenen Kategorien, findest du weiter unten.
Je gekauften Artikel aus den Gerätekategorien Wärmeüberträger, Monitore oder Großgeräte kannst du den Service „Altgeräte-Rücknahme“ einmal nutzen. Für eine reibungslose Rücknahme brauchen wir jedoch deine Mithilfe. Fülle dazu unser Kontaktformular je Altgerät bitte mit folgenden Angaben aus:
- Themenauswahl: „Lieferung“
- Mitteilungstext: Stichwort „Altgeräte-Rücknahme.“ Bitte beschreibe das Altgerät mit Höhe, Länge, Breite, Gewicht und ob du die Möglichkeit der bruchsicheren Verpackung (bei Paketware) hast.
- Angaben zum Artikel: Trage die Bestellnummer und Artikelnummer (Art.-Nr.) deines Neugeräts ein. Diese entnimmst du der Rechnung, die wir dir an deine E-Mail-Adresse zu gesendet haben.
- Deine Kontaktdaten: Fülle das Formular mit der Lieferanschrift bitte identisch zu den Angaben auf deiner Rechnung aus.
Sende das Kontaktformular bitte spätestens 24 Stunden nach Abschluss deiner Bestellung ab.
Elektro-/ Elektronikgeräte Kategorien
Die Gerätekategorie 1 der „Wärmeüberträger“ umfasst bspw. Kühlschränke, Gefriergeräte, Geräte zur automatischen Abgabe von Kaltprodukten, Klimageräte, Entfeuchter, Wärmepumpen, Wärmepumpentrockner, ölgefüllte Radiatoren, Boiler, Warmwasserspeicher oder sonstige Wärmeüberträger bei denen andere Flüssigkeiten als Wasser für die Wärmeübertragung verwendet werden.
Die Gerätekategorie 2 der „Monitore“ umfasst bspw. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern (ab ca. 6 Zoll), also Bildschirme, Fernsehgeräte, LCD-Fotorahmen und digitale Bilderrahmen, Monitore, Laptops, Notebooks, Tablets und Tablet-PCs.
Die Gerätekategorie 4 der „Großgeräte“ mit mindestens einer Kantenlänge von größer 50 cm umfasst Wäschetrockner, Geschirrspüler, Elektroherde und Elektrobacköfen, Elektrokochplatten, Leuchten, Ton- und Bildwiedergabegeräte, Musikausrüstung (mit Ausnahme von Kirchenorgeln), Geräte zum Stricken und Weben Großrechner, Großdrucker, Kopiergeräte, Geldspielautomaten, medizinische Großgeräte, große Überwachungs- und Kontrollinstrumente, große Produkt- und Geldausgabeautomaten, große Photovoltaikmodule, Nachtspeicherheizgeräte, große Antennen, Pedelecs, Elektro Kleinstfahrzeuge mit zwei Rädern und ohne Sitz.